Dividenden Blog

12. September 2021

Erben und Schenken

Kurz vorab .. im aktuellen Finanzblogroll Magazin gibt es ein Tacheles mit mir .. hier entlang.

Und nun folgt ein weiterer Gastbeitrag von Mike.

Keine Steuer, Rechts oder Anlageberatung. Keine Tipps es so zu machen!

Ein Thema, das man gerne vor sich herschiebt und gleichzeitig zu komplex ist, das zu dulden. Allerdings, wird nichts gemacht, muss man sich meist recht schnell entscheiden und das in einer Phase, in der man trauert.
Und ja das Thema ist sehr umfangreich, deswegen reiss ich es auch nur an und erzähle über die für mich wichtigsten Punkte. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.


Tipps um sich besser mit dem Thema auseinanderzusetzen:

1. Werdet euch über die Werte klar. 

Häuser die man „billig“ vor x Jahren gekauft hat und die eventuell in euren Augen verlebt sind, werden vom Finanzamt ganz anders gesehen. In München und den Umlandgemeinden sind die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren explodiert. Und plötzlich ist der ungenutzte Garten ein Vermögen wert.

Beispielsweise Wohnung im Münchner Stadtteil Haidhausen. Bodenrichtwert 12.000 Euro pro qm. Die Wohnung mit einem Bodenanteil von z.b. 100 QM ist plötzlich mindestens 1.200.000 wert, nur deswegen. Und wenn an dem Haus dann was saniert wurde, wird dieses eben auch noch dazuaddiert. Das heißt auch ein 50 Jahre alte Wohnung kann da von der Substanz her nochmal 100.000 bringen. Und jetzt sind es 1,3 Millionen. Eurer Freibetrag ist als Kind 400.000 als Ehepartner 500.000, dann herzlichen Glückwunsch und viel Spaß bei der Kreditaufnahme.
Genauso Aktien (werden mit dem Stichtagskurs am Tage des Todes des Erblassers bewertet), Bankkonten, Autos (Papas alter Porsche)… es läppert sich.

2. Wie umgehen?

  • Freibeträge geschickt nutzen
  • macht ein Testament und lasst es notariell beglaubigen oder sprecht mit den Eltern, darüber das sie eins machen
  • Schenkungen durchführen 
  • Nießbrauch eintragen lassen um den Wohnungswert zu senken. 
  • Erbverzicht des überlebenden Elternteils

Wenn es eure Eltern sind und beide Vermögen haben, verzichtet vielleicht euer überlebender Elternteil auf sein Erbe, gegen eine Barabfindung. Bsp Die Mutter hat ein Haus hat und der Papa eine Wohnung. Ein Elternteil stirbt, dann ist es besser, ihr erhaltet die Wohnung gleich und könnt den Freibetrag komplett nutzten. Dafür zahlt ihr eurer Mutter Geld. Dies kann auch aus dem Erbe stammen. 
Auch für die Abfindung gelten die steuerlichen Freigrenzen und es muss nicht später ein Haus und die Hälfte der Wohnung, die auf euch vererbt werden, der Erbschaftsteuer unterworfen werden. Gleichzeitig könnt ihr die Barabfindung von eurem Erbteil für die Berechnung der Steuer geltend machen. Achtung hier gibt es Fristen von zur Zeit 6 Wochen nach dem Todesfall um eine Erbschaft auszuschlagen. => siehe Punkt Beratung

Beratung 

Man kann das pauschal nicht sagen, es ist eine Einzelfallbetrachtung und bitte geht zu einer Kanzlei die sowohl Steuerberater (für den steuerlichen Teil) als auch Anwälte (für das Erbrecht) hat. Das kostet Geld, ist aber billiger als es beim Staat zu lassen. Der Notar kann sowas auch, da ist die Frage in wie weit er die Steuer und eure Steuerverhältnisse berücksichtigt. Und nein der ICHWEISSALLESÜBERSTEUER aus YouTube kann das nicht. Der muss nämlich nicht für seine Aussagen haften. Ich verweise an den berühmten Disclaimer bei Echtgeld TV.

Liquidität

Sorgt dafür, das ihr euren Partnern, Konto Vollmachten über den Tod hinaus gebt. Die kann man so beschränken, das zum Beispiel nur bis zu einem gewissen Betrag oder zusammen mit einer anderen Person (z.B. Mutter) Überweisungen getätigt werden dürfen. Bringt euren Bankberater ruhig ins schwitzen was es da an Möglichkeiten gibt. Ansonsten sind die Konten gesperrt und die Erteilung eines Erbscheins kann bis zu 4 Monate dauern. Solange werden maximal die Beerdigungskosten überwiesen.

Witwen oder Witwerrente/Betriebsrenten

Klärt ob ihr Anspruch auf habt. Schaut nach welchem Stand  (altes oder neues Recht) und was alles angerechnet wird. Auch da gibt es viele Kürzungen. Die heile Welt für die jungen Ehen ist vorbei. Wer Betriebsrenten hat, bitte prüft wie lang man verheiratet sein muss, das hier der Anspruch entsteht und ob es eine Kappungsgrenze gibt. z.B. Heirat vor dem 55 Lebensjahr sonst kein Anspruch.
Ganz wichtig. Das ist nicht allumfassend. Im Einzelfall kann es anders sein, aber kümmert euch und sprecht offen und lasst euch beraten. Aber von jemand der für die Beratung in die Haftung geht (z.B. Steuerberater) und nicht der Steuercoach aus dem YouTube Kanal der die von vornherein ausschließt.

Leibliche vs. Kinder aus Patchworkfamilien

Hier wird es delikat, den Erben sind erstmal nur der Ehepartner und die leiblichen Kinder. Auch wenn diese schon lange nicht mehr im Haushalt leben. Immer in die Betrachtung mit einbeziehen. Das ist auch der Grund, warum manche die Kinder adoptieren, einfach um sie gleichzustellen mit den eigenen und Ihnen den Anteil am Erbe zukommen zu lassen.
Beispielsweise es gibt 3 leibliche Kinder aus einer Ehe. Der überlebende Elternteil verzichtet zur Nutzung von Freibeträgen auf das Erbe gegen Barausgleich. Jetzt gibt es aber noch ein uneheliches Kind aus einer Beziehung vor x Jahren. Was passiert ist folgendes. Anstatt der erwarteten 33,33 Prozent erhalten die Kinder nur 25%. In dem Fall kann es besser sein, eine andere Gestaltung zu wählen.

3. Patientenverfügung

Wir alle leben in der Hybris uns passiert nichts. Macht Patientenverfügungen. Verlangt nicht von euren Angehörigen, das sie entscheiden was zu tun ist, wenn ihr am Scheideweg zwischen Maschinen abschalten oder weiterlaufen lassen seit. 

Kommentare:

  1. Dutillda

    Hi, danke für den Beitrag. Dieses Thema kommt mir immer zu kurz im Netz. Habe mich bisher auch noch zu wenig mit dem Thema beschäftigt, aber aufgrund Immobilie in Großstadt und erfreulich wachsendem Depot will ich meinen Sohn da keine Überraschungen vermachen…

  2. Michael

    Vielen Dank. Solche Infos sind rar im Netz! Gerne mehr 🙂

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