Dieser Artikel stammt von Connie.
Sie twittert unter finanzielle Gelassenheit auf Twitter und ihr könnt natürlich gerne Fragen stellen.
Folgende Artikel sind hier schon erschienen:
- Vorbereitungen für die Privatier-Phase – Teil 1: Ein erster Erfahrungsbericht
- Vorbereitungen für die Privatier-Phase – Teil 2: Langfristige Finanzplanung
- Vorbereitungen für die Privatier-Phase – Teil 3: Geld-Töpfe
- Start in die Privatier-Phase – Ein erster Erfahrungsbericht
- Depot Überblick von Connie
Los gehts:
Es wird mal wieder Zeit für ein etwas längeres Update 😊
Deutsche Rentenversicherung (DRV) – Ausgleich Rentenabschläge
Es gibt verschiedene Zeitpunkte, zu denen man eine Rente bei der DRV beantragen kann. Diese finden sich in der Rentenauskunft (nicht zu verwechseln mit der jährlichen Renteninformation!). Wer sich dafür interessiert, schaut in meinen ersten Gastbeitrag hier.
Es gibt mehrere Szenarien in meiner langfristigen persönlichen Finanzplanung, das Basis-Szenario ist die Rente mit 63 mit Abschlägen (ab 2038). Im Herbst 2025 habe ich mir von der DRV ausrechnen lassen, was es mich kosten würde, die Abschläge auszugleichen.
Die persönliche Berechnung durch die DRV kann man beantragen, sobald man 50 Jahre alt ist (ggf. muss vorab eine Kontenklärung gemacht werden). Das Formular V0210 findet sich hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html
Innerhalb von 10 Tagen hatte ich die offizielle Berechnung in der Post. Im Ergebnis müsste ich knapp 77k Euro an die DRV überweisen, Teilzahlungen sind zulässig. Da sich einige der Parameter jährlich ändern, steigt damit allerdings der Gesamtbetrag an, der für den Ausgleich erforderlich ist.
Altersvorsorgeaufwendungen können bei der jährlichen Steuerklärung geltend gemacht werden, derzeit (2025) max. 29.344 Euro (Single) bzw. 58.688 Euro (Zusammenveranlagung). Hier könnte ich also Steuern optimieren über mehrere Jahre, denn ich zahle nur den monatlichen Mindestbeitrag von aktuell 112,16 Euro monatlich an die DRV, um die Wartezeit für die Rente mit 63 zu erfüllen (35 Versicherungsjahre).
Ich habe mich vorerst gegen den Ausgleich des Rentenabschlags entschieden. Eine vereinfachte Schätzung besagt, dass ich älter als 85 werden müsste, damit sich das irgendwie rechnet. Theoretische Langlebigkeit (familiär begründet) könnte dafür sprechen, ist für mich aber keine Planungsgrundlage. Aus meiner Rente wird auch keine Hinterbliebenenrente werden, sodass meine Einzahlungen auch nicht einem Familienmitglied zu Gute kämen.
Allgemein spricht auch die aktuelle Situation der DRV aus meiner Sicht dagegen. Es ist davon auszugehen, dass früher oder später der Gesetzgeber hier tätig werden wird, ohne dass man jetzt schon sagen könnte, wann dies geschieht und – viel wichtiger – wie die Änderungen konkret aussehen werden.
Für diejenigen, die sich eine potentielle Ausgleichszahlung gerne selbst einmal ausrechnen möchten, habe ich eine Beispiel-Rechnung am Ende des Beitrags eingefügt.
Deutsche Rentenversicherung (DRV) – ein zweites Basis-Szenario
Da ich mich letztes Jahr nochmals ausführlicher mit den DRV-Regelungen auseinander gesetzt habe, habe ich ein weiteres meiner Szenarien zum Basis-Szenario 2 erhoben. Dieses zweite Szenario bedeutet Rente mit 65 ohne Abschläge (ab 2040).
Für diese Rente gelten etwas andere Anrechnungszeiten als bei der Rente mit 63, natürlich die Pflichtbeitragsjahre und ein paar andere. Freiwillige Beiträge werden nicht berücksichtigt, es sei denn, man hat mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Dies ist bei mir der Fall. Nachlesen kann man das hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
Ich könnte also einfach durch die Zahlung des Mindestbeitrags über 10 weitere Jahre die Abschläge vermeiden. Dafür würden – grob geschätzt – insgesamt etwa 18k – 19k Euro an Kosten entstehen, über 10 Jahre verteilt. Das ist deutlich günstiger als der offizielle Ausgleich der Abschläge. Ob das nach aktuellem Rechtsstand tatsächlich genauso möglich ist, werde ich mir nächstes Jahr mal von der DRV bestätigen lassen. Ob ich das dann tatsächlich so mache, entscheide ich später.
Die monatlichen Beiträge zur DRV kann ich wie gehabt steuerlich geltend machen.
Kranken- & Pflegekasse (GKV/PV)
Ich hatte 2024 die Krankenkassenbeiträge für drei Jahre vorausgezahlt. Die damalige Auskunft der Krankenkasse war, dass ich nach den drei Jahren eine Abrechnung bekommen sollte, aus der ein Guthaben oder eine Nachzahlung ersichtlich ist. Nachzahlung wäre in diesem Fall besser als Guthaben, denn beides ist steuerrelevant und ein ausgezahltes Guthaben zählt als Einkommen.
In meiner Berechnung hatte ich versucht, die Vorauszahlung so zu schätzen, dass am Ende der drei Jahre eine kleine Nachzahlung herauskommt. Bei der Schätzung war ich allerdings zu vorsichtig bezüglich meiner Einnahmen und des zu erwartenden Krankenkassenbeitrags. So ist aus der geplanten kleineren Nachzahlung eine etwas größere geworden.
Daher habe ich nach der jährlichen Neuberechnung meines Beitrags einmal bei der Krankenkasse angerufen und nachgefragt, ob das nach wie vor so läuft mit der Endabrechnung nach drei Jahren. Und Überraschung: dieses Vorgehen (welches mir 2024 ausdrücklich am Telefon auf Nachfrage bestätigt wurde), gibt es gar nicht – zumindest bei meiner Krankenkasse. Warum ich diese Auskunft bekam, kann nun natürlich keiner mehr sagen.
Es wurde mir erklärt, dass ich mit Säumniszuschlägen zu rechnen habe, wenn der vorausgezahlte Betrag aufgebraucht sei und ich keine anderweitigen Zahlungen leiste. Man hat mir daher eine Art Auszug meines Guthabenkontos zugeschickt, damit ich taggenau berechnen kann, was ich wann zu zahlen habe (eine Einzugsermächtigung wollte ich nicht erteilen 😊).
Ich zahle daher bereits dieses Jahr ab Juni wieder Krankenkassenbeiträge monatlich (statt ab März 2027). Mein aktueller Beitrag beläuft sich auf knapp 420 Euro. Den Dauerauftrag hab ich bereits eingerichtet, damit ich das nicht vergesse. Diese Beiträge kann ich ab nächstes Jahr steuerlich geltend machen, für die Vorauszahlung war das natürlich nur 2024 möglich.
Ein finanzielles Loch entsteht hierdurch in meinem Finanzplan jedoch nicht, denn ich hatte im ersten Privatier-Jahr die Zahlung des Höchstsatzes eingerechnet, musste tatsächlich aber nur den Mindestbeitrag zahlen. Genau für solche Effekte rechne ich gerne mit Puffern.
Steuern
Dieses Jahr mache ich die erste Steuererklärung, in der ich als Einkünfte nur noch Kapitalerträge ausweisen kann. Mein zu erwartender Steuersatz liegt deutlich unter den 25 % der Abgeltungssteuer, daher erwarte ich über die Günstigerprüfung die Erstattung eines Großteils der gezahlten Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags.
Ab dem Steuerjahr 2026 kann ich dann wieder GKV-Beiträge absetzen. Stand jetzt gehe ich davon aus, dass ich daher keine weiteren Steueroptimierungen benötige, um die Abgeltungssteuer vollständig wieder zu bekommen. Insofern machen derzeit auch aus steuerlicher Sicht Teilzahlungen an die DRV oder GKV-Vorauszahlungen keinen Sinn für mich.
Ausgaben und Einnahmen als Privatier
Nunmehr habe ich etwas mehr als zwei Jahre Erfahrung mit meinen Ausgaben als Privatier. In Summe über alle drei Kostenblöcke (fix, variabel, Sonderausgaben) waren meine Ausgaben 2025 leicht unter denen von 2024.
Meine Fixkosten steigen erwartbar an: Ab Juni 2026 kommt die Krankenkasse wieder dazu und wir haben in der Eigentümergemeinschaft temporär (ab Januar 2026) das Hausgeld angehoben (Instandhaltungsrücklage). Dazu wirken sich natürlich auch die üblichen Preissteigerungen aus (Versicherungen, Deutschland-Ticket etc.).
Ab Juni 2026 sinken meine Beiträge zur privaten Krankenzusatzversicherung, denn ich habe den Versicherungsbaustein Krankentagegeld gekündigt. Zusätzlich habe ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt. Beides nützt mir als Privatier nichts mehr und kann daher weg.
Die variablen Kosten sind etwas gesunken, trotz vieler Freizeitaktivitäten. Das liegt hauptsächlich daran, dass ich weniger Klamotten kaufe und das Auto häufiger stehen lasse (und stattdessen mit dem Deutschland-Ticket unterwegs bin). Die Sonderausgaben (Reisen, Instandhaltung, Spenden) waren auf dem Niveau von 2024.
Meine Dividendenerträge & Zinsen (alles netto) deckten 2025 100 % meiner Fixkosten und knapp 60 % meiner variablen Kosten. Den Rest sowie die Sonderausgaben habe ich aus meinen Tagesgeld-Rücklagen bestritten. Bisher war kein Verkauf als Kapitalverzehr aus dem Depot nötig.
Depot und Liberation Day
Viele werden sich vermutlich daran erinnern, als Donald Trump letztes Jahr im April Zölle u.a. für Pinguine verkündet hat. Das Ergebnis war in meinem Depot – wie vermutlich in vielen – tiefrot. Es hat bis Ende 2025 gedauert, bis mein Langweiler-Cashflow-Depot wieder ein ATH markieren konnte. Hier kommen wir auf ein spezielles Thema im Rahmen einer Entnahmestrategie zu sprechen: das Renditereihenfolge-Risiko bzw. Sequence of Return Risk (SoRR).
Wer es finanzmathematisch genau wissen möchte, liest das hier nach https://www.finanzen-erklaert.de/sequence-of-return-risk/ Mir persönlich hat der Hinweis gereicht, dass es sinnvoll ist, vor allem in den ersten fünf Jahren vorsichtig bei der Entnahmerate zu bleiben. Daher hatte ich zu Beginn der Privatierphase einen sehr üppigen Tagesgeld-Puffer angelegt, aus dem ich einen Teil meiner Kosten decke. Während ich Anfang 2024 noch überlegt hatte, zumindest einen Teil dieses Puffers auch in Dividendenzahler zu investieren, bin ich durch den Liberation Day wieder davon abgekommen und baue vorerst weiterhin den Tagesgeld-Puffer ab statt Verkäufe aus dem Depot zu tätigen.
Mittlerweile ist der Liberation Day komplett verdaut und das Jahr 2026 begann sehr positiv im Depot. Neben den eintrudelnden Dividenden kamen ordentliche Kursgewinne hinzu. Das führt zu dem besonders erfreulichen Ergebnis, dass mein Gesamtvermögen heute trotz Entnahme von Dividenden und Tagesgeld nur knapp 1 % unter dem Vermögensstand zu Beginn der Entnahmephase vor etwas mehr als zwei Jahren steht.
Das neue Leben
So neu ist es ja nun nicht mehr und es hat sich alles etwas eingespielt. Ich reise und wandere weiterhin viel und pflege mein nettes Netzwerk. Ich habe Zeit für meine Mama und meinen Bruder und kann sie besuchen, wann und wie lange ich möchte. Und ich habe Zeit für alles, was mir spontan einfällt. Im Winter oder bei schlechtem Wetter plane ich die nächsten Reisen und Wanderungen und sobald das Wetter passt, bin ich wieder unterwegs. Es ist ein riesiger Vorteil, wochentags Erledigungen und Ausflüge machen zu können, da es an den Wochenenden doch überall recht voll ist. So hat sich quasi von selbst eine Wochenaufteilung ergeben, die einer Arbeitswoche etwas ähnelt, mit Wochenende 😊
Ein Wort noch zur Invest: Ich sehe es eher wie Matthias (siehe seinen Beitrag vom 10. Februar), fahre aber trotzdem seit ein paar Jahren regelmäßig hin. Üblicherweise suche ich mir vorab ein paar Vorträge raus, die mich interessieren – nur um sie dann fast alle zu verpassen, weil ich in Gesprächen mit netten Privatanlegern vertieft bin. Ich war bisher dreimal in Stuttgart und habe insgesamt vielleicht 4 oder 5 Vorträge gesehen 😊 Ich sehe es eher als Treffpunkt der deutschsprachigen Privatanleger-Community, denn als Messe.
Deutsche Rentenversicherung (DRV) – Beispiel-Rechnung Ausgleich Rentenabschläge
Damit jeder das für sich selbst mal ausrechnen kann, hier der (vereinfachte) Rechenweg mit einem Beispiel – und zwar mit den DRV-Rechengrößen für das Jahr 2025. Da es bei diesem Thema sehr schnell sehr individuell wird (je nach Familienkonstellation usw.), kann jemand anders zu anderen Schlussfolgerungen kommen als ich. Das Beispiel zeigt den Rechenweg, den ich aus meinem Ausgleichs-Bescheid heraus nachvollzogen habe.
1. Berechnung Rentenminderung
- Anzahl der bisher erworbenen Rentenpunkte: 45
- Minderung (0,3 % pro Monat, max. 14,4 %): 14,4 % (bzw. Zugangsfaktor 0,856)
- Verminderte Rentenpunkte: 45 * 0,856 = 38,52
- Abgezogene Rentenpunkte: 45 – 38,52 = 6,48
- Wert eines Rentenpunkts: 40,79
- Monatliche Rentenminderung (dauerhaft): 6,48 * 40,79 = 264,32
2. Berechnung Ausgleichsbetrag
- Abgezogene Rentenpunkte: 6,48
- Zugangsfaktor: 0,856
- Faktor: 50.493 * 0,186 = 9.391,70
- Ausgleichsbetrag: (6,48 * 9.391,70) / 0,856 = 71.096,03
Der Faktor berechnet sich aus dem Durchschnittsentgelt des Jahres (2025: 50.493) und dem DRV-Beitragssatz 18,6 %. Die Berechnung beider Schritte liefert jährlich andere Ergebnisse, da erstens jährlich der Wert eines Rentenpunkts steigt und zweitens das jährliche Durchschnittseinkommen sich auch verändert (2026 liegt noch nicht vor).
Im Ergebnis müsste ein Eckrentner mit genau 45 Rentenpunkten also knapp 71,1k Euro an die DRV überweisen, um die monatlichen Abschläge für die Rente mit 63 auszugleichen.
Hier noch die Werte für 2026:
- Wert Rentenpunkt: 42,52
- Durchschnittsentgelt des Jahres 51.944 vorläufig
Mit diesen beiden Werten ergäbe sich ein Ausgleichsbetrag von ~73,1k Euro
Hallo Connie, sehr schönes Update, schön, dass Dir bisher nicht langweilig geworden ist. Wäre meine größte Sorge. Hoffe ich bin zur Invest wieder fit mit dem Fuß.
Gruß Andy
vielen dank für deine erklärungen. mir persönlich fällt es allerdings schwer, konkrete inhalte aus deinem text zu entnehmen. was meine ich damit? ich würde es für mich ganz persönlich schön finden, wenn du mehr konkrete zahlen mit einbaust (das tust du ja schon größtenteils).
meine Fragen wären u.a.
1) Wieviel Geld hast du denn auf dem Tagesgeldkonto?
2) Wieviel Ausgaben hast du im 24 Monatsschnitt?
3) Wieviel Einnahmen hast du im 24 Monatsschnitt?
4) Wieviel Rente wirst du mal bekommen?
bitte meinen Beitrag nicht als Kritik sehen, sondern nur als Fragen. Ich bin ja froh, dass Du hier schon sehr transparent deinen weg teilst. Ich habe ähnliches vor, allerdings ohne gesetzliche KV und ohne gesetzliche RV.
Moin Matthias und Connie ;-))
Vielen Dank für deine Einblicke Connie 😀
Lg ;-))
Hallo Andy, ich hoffe auch, dass Du bis zur Invest wieder fit bist. Unser Treffen ist bei mir fest eingeplant, inkl. Deiner Begleiter. Fit werden ist also keine Option, sondern ein Befehl 🙂
Hallo Heiko, ich schreibe bewusst keine absoluten Zahlen. Ich schreibe recht transparent über das , was ich tue, aber diese Transparenz hat Grenzen, die ich mir vorbehalte. Zudem nützen absolute Angaben anderen nicht wirklich für die eigene Planung. Die muss jeder für sich selbst machen anhand der persönlichen Situation und Lebensstil – und dafür halte ich die Gedankengänge in der Planung für relevanter als Beträge. Anhaltspunkte zu meinen Ausgaben findest Du im Teil 2 Langfristige Finanzplanung und zu meiner Finanzierung bis / ab Rente im Teil 3 Geld-Töpfe. Im Depot Überblick habe ich etwas zu meinen Erträgen erwähnt (die Dividenden veröffentliche ich als Summe monatlich auf Twitter). Damit kannst Du Dir ein grobes Bild machen.
Hi Poldi – gerne 🙂
@DRV – Beispiel-Rechnung Ausgleich Rentenabschläge
Wer macht so etwas?
Von den Bruttobeträgen gehen ja dann noch KV + PV sowie Steuern ab. Der gezahlte Betrag ist futsch.
Letztlich benötigt man überschlägig eine Nettorendite um ca. 3%, um den Ausgleichsbetrag auch so zu erhalten. Hat dann aber noch den „Ausgleichsbetrag“ im Konto/Depot und zum ggf. Kapitalverzehr.
95 trifft es eher…
Hallo BadBanker, ich sehe es wie Du, es rechnet sich in den meisten Fällen nicht. Ich habe aber nicht nachgerechnet, wie die Berechnung ausfällt, wenn man den Ausgleichbetrag steueroptimiert über mehrere Jahre einzahlt und so in der Einzahlungsphase einen Teil des Betrags über die Steuererstattung zurückbekommt. Und es mag Menschen geben ohne Depot, die vielleicht eine Versicherung ausbezahlt bekommen und nicht wissen, wie sie das anlegen sollen…