Dividenden Blog

7. Januar 2020

Günstigerprüfung

Du hast Kapitalerträge welche über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr liegen, dann zahlst du auf alles was darüber liegt die Abgeltungssteuer von mindestens 26,375%.
Enthalten darin ist auch der Solidaritätszuschlag mit 1,375%. Außerdem kann ggf. noch die Kirchensteuer drauf kommen. Der Soli wird für Sparer auch nicht abgeschafft. Es bleibt also auch in Zukunft bei mindestens 26,375% Steuern auf Kapitalerträge.

Ergo .. mehr als ein Viertel der Kapitalerträge geht an den Staat (welcher die Party hier finanziert).

Im Jahr 2019 hatte ich ca. 16.000 Euro NETTO Kapitalerträge.
Brutto ca. 21.500 Euro.
Damit habe ich etwa 5.500 Euro Abgeltungssteuer bezahlt.
Ich hätte aber auch nur etwa 3.200 Euro Steuern bezahlen können.

Wie das?

Die Voraussetzung ist, dass die Kapitalerträge meine einzige Einkommensquelle gewesen wären.

Wäre dem so .. hätte ich beim Finanzamt die Günstigerprüfung beantragen können. Hierbei kommt die sog. Grundtabelle der Einkommenssteuer zum Einsatz. Diese definiert ziemlich genau bei welchem Einkommen ich welche Steuerlast abführen muss.
Die Tabelle findest du auf grundtabelle.de

Verdiene ich z.B. weniger als 9.400 Euro pro Jahr zahle ich keine Steuern.
Ab 46.300 Euro / Jahr zahle ich etwa 27% Steuern (inkl. Soli + KST). Was wiederum etwa der Abgeltungssteuer entspricht.

Bei meinen 21.500 Euro Einnahmen zahle ich im Jahr 2020 theoretisch nur 15% Steuern und ich zahle so lange weniger (als die Abgeltungssteuer) bis ich o.g. 46.300 Euro erreiche.

Anstatt 16.000 Euro Kapitalerträge wären das also ca. 18.300 Euro gewesen.

Das wäre schon ein Großteil der Kosten einer Krankenversicherung, welche ich brauche, sollte ich nur von Kapitalerträgen leben wollen.

Im Jahr 2020 werde ich (wenn alles klappt) etwa 24.500 Euro brutto Kapitalerträge haben.

Die Abgeltungssteuer verringert das um etwa 6.500 Euro .. bleiben 18.000 Euro. Wären das meine einzigen Einnahmen 2020 müsste ich mit der Günstigerprüfung etwa 17% Steuern zahlen .. wären 4.150 Euro und es blieben 20.350 Euro.

Also fast 200 Euro im Monat mehr.

Oder anders ausgedrückt .. 1.700 Euro / netto im Monat anstatt 1.500 Euro.

Der Artikel dient mehr oder weniger als Reminder für mich selbst ..



Alle Beiträge zum Thema Finanzielle Freiheit

Kommentare:

  1. Bonanza

    Vielen Dank für den Reminder. Ist bei mir auch bald Thema.
    Womit ich momentan noch am recerchieren bin ist das Thema:
    Krankenversicherung-zunächst für die Zeit zwischen „Privatier“ und Renteneintritt, und dann ob ich überhaupt in die Krankenversicherung der Rentner reinkomme (oder „nur“ ein Zuschuss erhalte. So ganz steige ich noch nicht durch.
    VG Bonanza

  2. mad

    @Bonanza

    Wie ist dein Plan?
    Wieviel netto wirst du im Monat brauchen?

    Viele Grüße
    Matthias

  3. Tom

    Mein Halbwissen:
    – Krankenkassenbeiträge kann man als Privatier von der Steuer absetzten. Also Brutto-Dividende minus KK-Beitrag => zu versteuerndes Einkommen (Grundtabelle)
    – In die KK der Rentner kommt man rein, wenn man mindestens 5 Jahre in die Rente eingezahlt hat und vor der Rente (bei mir 67) die meiste Zeit in der gesetzlichen KK (als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitglied) war.

    Bin auch gerade an dem Punkt und hab mich daher ein bisschen eingelesen.

  4. chn

    Das ist etwas, was viele in Deutschland unterschätzen: Als Privatier zahlt man hier kaum (wenn überhaupt) Steuern. Es greift nämlich der Grundfreibetrag (18816 Euro als Ehepaar). Dazu kommt der Sparerfreibetrag von 1602 Euro. Macht zusammen 20418 Euro. Die GKV kostet als freiwillig versicherter etwa 18% der Bruttoerträge, auf die man ebenfalls keine Steuern zahlt. Der Ehepartner ist familienversichert. 20418/(1-0.18)=24900 Euro ist also die Grenze, ab der man (als Ehepaar) tatsächlich Steuern zahlt. Nach Abzug der GKV hat man dann also als Ehepaar 20418/12=1701,50 Euro pro Monat.
    Ich habe das alles schon recherchiert und zigmal nachgerechnet, u.a. mit entsprechender Steuersoftware.

  5. Kiev

    Die Günstigerprüfung kann man doch immer anwenden, oder nicht? „Die Voraussetzung ist, dass die Kapitalerträge meine einzige Einkommensquelle gewesen wären.“ Ich bin Angestellter und erhalte Mieteinnahmen und auch Kapitalerträge aus Aktiengewinnen und Dividenden. Gilt die Günstigerprüfung bei Aktien nicht wenn man einen Job nachgeht? Ich finde 450€ Jobs sehr interessant. Man könnte diesen weitgehend steuerfrei zusätzlich zur arbeit nachgehen. Wenn man nicht mehr arbeitet, muss man dadurch keine Krankenkassenbeiträge auf die Kapitalerträge bezahlen. Falls ich richtig informiert bin.

    Ich finde Deinen Blog im übrigen sehr lesenswert! Ich bin erst durch den neusten Artikel bei Finanzblogroll wieder aufmerksam auf ihn geworden.

  6. Matthias

    @Kiev

    danke für das Lob!

    Ja du kannst sie immer anwenden .. bzw. beim FA anfragen. Welche Einnahmen du hast spielt keine Rolle.
    In D gibt es meines Wissens eine Verpflichtung zur Krankenversicherung … wobei das wahrscheinlich nicht überprüft wird. Bin da aber kein Experte.

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